Allgemeine Geschäftsbedingungen.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Finais Consulting UG (haftungsbeschränkt), Am Steinernen Stock 1, 60320 Frankfurt (nachfolgend "Auftragnehmer") gegenüber ihren Kunden (nachfolgend "Auftraggeber"). Sie gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass erneut auf sie hingewiesen werden muss. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsgegenstand
Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Prozessautomatisierung, KI-Integration und Softwareentwicklung. Art, Umfang und Zeitrahmen der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der individuellen Leistungsbeschreibung. KI-basierte Leistungen liefern Ergebnisse auf Grundlage statistischer Modelle. Der Auftragnehmer schuldet keine bestimmte Ergebnisqualität oder -genauigkeit, sofern diese nicht ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung zugesichert wurde.
§ 3 Angebot und Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch den tatsächlichen Beginn der Leistungserbringung zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot oder der vereinbarten Preisliste. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar, sofern nicht anders vereinbart. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) zu berechnen. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, laufende Leistungen bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen nach Mahnung auszusetzen, bis die offenen Beträge beglichen sind.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Durchführung des Projekts notwendigen Informationen, Daten, Zugänge und Unterlagen rechtzeitig, vollständig und unentgeltlich zur Verfügung. Er benennt einen festen Ansprechpartner, der befugt ist, projektbezogene Entscheidungen zu treffen. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, verlängern sich vereinbarte Termine und Fristen entsprechend. Mehrkosten, die durch Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung entstehen, trägt der Auftraggeber.
§ 6 Abnahme
Sofern eine Abnahme vereinbart ist, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber nach Fertigstellung der Leistung zur Abnahme auffordern. Der Auftraggeber hat die Leistung innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung zu prüfen und abzunehmen oder etwaige Mängel schriftlich zu benennen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gilt die Leistung als abgenommen.
§ 7 Gewährleistung
Der Auftragnehmer haftet für die vertragsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen. Bei Mängeln hat der Auftraggeber zunächst Anspruch auf Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung nach zwei Versuchen fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme der Leistung. Für KI-basierte Ergebnisse gilt, dass naturgemäße Ungenauigkeiten statistischer Modelle keinen Mangel darstellen, sofern die zugrunde liegende Methodik dem Stand der Technik entspricht.
§ 8 Haftung und Haftungsbeschränkung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust oder unvorhersehbare KI-Ergebnisse ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist für die Sicherung seiner Daten vor Projektbeginn eigenverantwortlich.
§ 9 Datenschutz und Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln, nur für die Zwecke der Vertragsdurchführung zu verwenden und nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung an Dritte weiterzugeben. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab.
§ 10 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den vertraglich geschuldeten Arbeitsergebnissen ein, sofern nicht im Einzelfall abweichend vereinbart. Vorbestehende Rechte des Auftragnehmers, insbesondere an Frameworks, Bibliotheken und wiederverwendbaren Komponenten, verbleiben beim Auftragnehmer.
§ 11 Vertragslaufzeit und Kündigung
Sofern nicht anders vereinbart, können Dauerschuldverhältnisse von beiden Seiten mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bei vorzeitiger Kündigung durch den Auftraggeber sind bereits erbrachte Leistungen in voller Höhe zu vergüten.
§ 12 Änderungen dieser AGB
Der Auftragnehmer behält sich vor, diese AGB mit angemessener Vorankündigung zu ändern. Änderungen werden dem Auftraggeber in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang, gelten die geänderten AGB als angenommen. Auf diese Rechtsfolge wird bei der Mitteilung gesondert hingewiesen.
§ 13 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers (Frankfurt am Main). Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.